Glossar

Formelles, in der Regel schriftlich geäußertes Begehren von Mitgliedern, Delegierten oder Gremien auf Entscheidungen bzw. Entschließung in einer Sache an beschlussfähige Organe (z. B. Mitgliederversammlungen, Konferenzen, Vorstände).

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Arbeitsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse innerhalb der Partei mit besonderen, satzungsmäßig festgelegten Aufgaben und Zielgruppen.

Arbeitsgemeinschaften

AG Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG )

AG sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)

Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD (AGS)

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)

Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Arbeitsgemeinschaft 60plus

Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos)

SPDqueer (ehemals SCHWUSOS)

Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD

Bundesausschuss (BA)

Das höchste Organ der Jungsozialist*innen auf der Bundesebene zwischen den Bundeskongressen. Er besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern aus Bezirks- und Landesverbänden. Der Bundesvorstand der Jungsozialist*innen hat Stimmrecht.

Bundeskongress (BuKo)

Das höchste beschlussfassende Organ der Jungsozialist*innen in der SPD. Er findet wenigstens einmal jährlich statt. Die über 300 Delegierten aus 20 Landesverbänden und Bezirken beschließen die vorliegenden Anträge und wählen den Bundesvorstand und den*die Bundesgeschäftsführer*in der Arbeitsgemeinschaft.

Bundesvorstand (BuVo)

Der Bundesvorstand der Jungsozialist*innen besteht aus dem*der Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Er wird alle zwei Jahre auf dem Bundeskongress neu gewählt. Vertreter*innen der Juso Hochschulgruppen, der Juso Schüler*innen und Auszubildenden, unserer internationalen Dachverbände YES und IUSY werden zusätzlich in den Bundesvorstand kooptiert.

Delegierte

Abgeordnete einer Gliederung (Arbeitsgemeinschaften, Unterbezirk, Bezirk) zu einer übergeordneten Konferenz oder Versammlung. Sie müssen nach den Grundsätzen und Vorschriften der Satzungen und Richtlinien gewählt werden.

Funktionär*in

Funktionär*innen sind hauptamtliche (Sekretär*innen, Geschäftsfüher*innen) oder ehrenamtliche (Vorstandsmitglieder) Funktionsträger*innen der Partei oder des Verbandes.

Geschäftsordnung (GO)

Sammlung von Schriften für den Ablauf von Versammlungen, Vorstandssitzungen, Konferenzen. Sie dient dem geordneten Ablauf einer Konferenz.

Geschäftsordnungsantrag

Antrag zum Verfahren; er richtet sich nicht auf die Entscheidung in der Sache, sondern auf die Regelung der Verfahrensweise. Er wird mündlich durch den Zuruf „zur Geschäftsordnung“

vorgebracht. Oft meldet man sich zum Geschäftsordnungsantrag mit beiden Händen. Folgende

Hauptformen sind wichtig: Antrag auf

Vertagung des Verhandlungsgegenstandes

Vertagung der Versammlung

Absetzung der Verhandlungsgegenstandes

Verzicht auf Aussprache

Schluss der Debatte

Schluss der Redeliste

Festlegung der Redezeiten

Verweisung an einen Ausschuss

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mit dem Vorrang vor der Sachdebatte behandelt und abgestimmt.

Initiativantrag

Antrag, der nicht mit Fristen der Einberufung einer Versammlung oder Konferenz vorgelegt worden ist. Die Geschäftsordnung legt meistens fest, von wie vielen Versammlungsteilnehmern der Antrag unterstützt werden muss, damit er behandelt werden kann.

Jahreshauptversammlung

Hauptversammlung einer Gliederung, die das Geschäftsjahr eines Vorstandes beendet. Wenn nach Satzung oder Geschäftsordnung die Geschäftszeit eines Vorstandes insgesamt abgelaufen ist, ist neu zu wählen.

Kandidat*in

Mitglied, das für ein Wahlamt vorgeschlagen ist beziehungsweise sich um ein Wahlamt bemüht.

Konferenz

Konferenzen sind die höchsten Organe der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen auf den verschiedenen Gliederungsebenen.

Kooptierung

Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die gewählten Mitglieder eines Gremiums.

Mandat

Auftrag, Vollmacht, insbesondere zur Vertretung der Wähler*innen und zur Teilnahme an Konferenzen.

Parteitag

Parteitage sind Konferenzen der Partei, die höchsten Organe der Partei auf den verschiedenen Gliederungsebenen.

Parteiordnungsverfahren (PO)

In der Satzung der Partei vorgesehenes Mittel, parteischädigendes Verhalten zu ahnden. Die kräftigsten Sanktionsmöglichkeiten sind das zeitlich befristete Funktionsverbot und der Parteiausschluss. Entscheidungsgremien sind Schiedskommissionen.

Protokoll

Schriftliches, formelles Festhalten der Ergebnisse von Versammlungen, Konferenzen oder Sitzungen. Es enthält mindestens: Ort, Zeit, Name bzw. Zahl der Teilnehmer, Anträge und Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Wahlergebnisse.

Quorum

Die zur Beschlussfassung nötige Zahl von Mitgliedern auf Versammlungen, Konferenzen, Sitzungen.

Quote/Quotenregelung

Verteilung von Ämtern, Rechten oder Funktionen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, um strukturelle Benachteiligungen gesellschaftlicher Gruppen (Frauen*, Migrant*innen, Jugend) auszugleichen.

Satzung

Zusammenfassung der bindenden Bestimmungen für die Arbeit einer Organisation.

Schiedskommission

Schiedskommissionen sind die Gerichte der Partei. Sie entscheiden auf Antrag über Parteiordnungsverfahren.

Tagesordnung

Reihenfolge der Themen, die auf einer Sitzung, Versammlung oder Konferenz behandelt werden.

TOP

Tagesordnungspunkt.