Staatstrojaner: Falls der Verfassungsschutz mal unangekündigt vorbeischauen will

- Posted by Author: Pauline Schur in Category: | 3 min read

Stell dir vor, deine Wohnungstür geht nicht zu und dein*e Vermieter*in erklärt, dass er*sie sie nicht reparieren darf, falls der Verfassungsschutz mal vorbeischauen möchte, um nachzusehen, ob auch alles in Ordnung ist. Absurd? Genau das soll mit deinem Handy passieren, wenn der neueste Gesetzesentwurf zum Verfassungsschutzrecht in Kraft trifft. Unser stellvertretender Bundesvorsitzender Stephan Schumann erklärt, was hinter der geplanten Regelung steckt.

Das ist geplant

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Geheimdienstgesetze geeinigt. Alle deutschen Geheimdienste sollen nach dem Willen des Referent*innenentwurfs aus dem Bundesinnenministeriums (BMI) die Möglichkeit bekommen, in Handys und PCs einzudringen und Kommunikation abzugreifen. Um das technisch zu ermöglichen, werden die IT-Unternehmen zur Zusammenarbeit mit den Diensten verpflichtet. Ein Richter*innenvorbehalt gibt es nicht. Kurz: Nach dem Willen der Exekutive kommt der Staatstrojaner.

Zur Begründung wird angeführt, mit der Quellen-TKÜ würde den Diensten nur ermöglicht, was die Polizei schon lange darf. Diese Argumentation verkennt den Unterschied zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten. Die Ausweitung der Kompetenzen führt auch die Aufgabe der Dienste ad absurdum und unterstützt letztlich eine abzulehnende Dauerüberwachung. Die Reform ist abzulehnen.

Ich hab Polizei? Ich hab Justiz!

Tatsächlich hat beispielsweise das BKA bereits entsprechende Kompetenzen. Ob die Maßnahmen dort halten, was sich bei ihrer Einführung versprochen wurde, mag dahinstehen. Nimmt man das Gesetz beim Wort, so werden sie dort zur Abwehr von qualifizierten Gefahren – zum Beispiel für Leib und Leben einer Person – eingesetzt. Und sie unterliegen zumindest einem Richter*innenvorbehalt und damit einer unabhängigen Prüfung von außen.

Der Entwurf aus dem BMI sieht keinen solchen Vorbehalt vor. Die Überwachungsmöglichkeit wird also weiter nach vorne (vor das Entstehen einer konkreten Gefahr) verlagert, und eine Überprüfung durch die Justiz findet nicht statt. Die grundrechtswahrende Funktion der dritten Gewalt findet im nachrichtendienstlichen Bereich nicht statt. Wir sollen den Geheimdiensten selbst und dem G10-Gremium vertrauen. Wie das funktioniert, beweist das BVerfG-Urteil von Mai, mit dem weite Teile der BND-Überwachungspraxis für grundgesetzwidrig erklärt wurden.

Sicherheit für „alle“ oder Sicherheit für alle?

Kritisiert man die Arbeit von Geheimdiensten in Deutschland, bekommt man regelmäßig zu hören, die Dienste seien dafür da, unsere Gesellschaft sicherer zu machen. Diese Aufgabe kann mit diesen Mitteln nicht gelingen. Als vor einigen Jahren öffentlich wurde, dass ausländische Geheimdienste die Kommunikation in Deutschland überwacht hatten, führte das zu einem Aufschrei. Jetzt sollen aber Sicherheitslücken, die diese Form der Überwachung möglich machen, für deutsche Dienste offengehalten werden. Die Vorgehensweise ist ein Widerspruch in sich.

Wir wollen einen zurückhaltenden und selbstkritischen Staat, der das Bedürfnis seiner Bevölkerung nach Privatsphäre anerkennt und sich der Folgen seines Handelns bewusst ist. Das Risiko, dass neue Überwachungsbefugnisse von den Falschen oder für das Falsche werden, ist einfach zu hoch. Das Problem wird durch mangelnde Möglichkeiten, sich zu wehren, noch verschärft.

Die Ausweitung der Kompetenzen lässt sich auch nicht mit dem Kampf gegen Rechtsradikalismus rechtfertigen. Die Sicherheitsbehörden haben in der Vergangenheit auf diesem Feld regelmäßig versagt. Jüngstes Beispiel ist der Militärische Abschirmdienst (MAD), der rechtsradikale Umtriebe in der Bundeswehr heruntergespielt hat, statt sie zu bekämpfen. An diesem Problem werden neue Befugnisse nichts ändern.

Wir kennen das Muster, mit dem solche Debatten immer wieder geführt werden. Der Referent*innenentwurf ist in der Welt. Der Bundestag ist am Zug. Wir wollen, dass auch die Kritiker*innen dort gehört werden – gerade von unserer Fraktion. Die SPD muss an der Seite derjenigen stehen, die für eine freiheitliche Gesellschaft eintreten.