VERBANDSAUFBAU

Bundesvorstand
Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Bundeskongresses auszuführen. Des Weiteren erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jungsozialist*innen in der Öffentlichkeit. Der Bundesvorstand besteht aus dem*der Bundesvorsitzenden, dem*der Bundesgeschäftsführer*n sowie zehn Stellvertreter*innen. Alle Mitglieder des Bundesvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahre vom Bundeskongress gewählt.

Bundeskongress
Der Bundeskongress ist das oberste Beschlussgremium der Jungsozialist*innen. Er kontrolliert die Arbeit des Bundesvorstandes und des Bundesausschusses, beschließt gestellte Anträge und wählt den Bundesvorstand sowie den*die Bundesgeschäftsführer*in. Der Bundeskongress setzt sich zusammen aus 300 gewählten Delegierten. Diese Delegierten werden auf einer Bezirks- oder Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Jeder Bezirk/Landesverband erhält vier Grundmandate, die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder bis zum Alter von 35 Jahren auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Die Mitglieder des Bundesausschusses und des Bundesvorstandes sowie der*die Bundesgeschäftsführer*n nehmen am Buko ohne Stimmrecht teil. Der Bundeskongress findet jährlich statt. Er wird vom Bundesvorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auf Beschluss von Zweidrittel der Mitglieder des Bundesvorstandes oder der Mehrheit der Bezirke/Landesverbände ist ein außerordentlicher Bundeskongress einzuberufen.

Bundesausschuss
Der Bundesausschuss ist das politisch beratende Gremium des Bundesvorstandes. Er hat die Aufgabe, Grundsatzbeschlüsse des Bundeskongresses für die politische Arbeit zu konkretisieren und Handlungsmodelle zu erarbeiten. Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus mindestens je einem*einer gewählten Vertreter*in der Bezirke oder Landesverbände. Die Mitglieder werden für mindestens ein Jahr gewählt. Die Bezirke/Landesverbände bestimmen zudem eine*n Stellvertreter*in, der*die ebenso eingeladen wird. Auf Verlangen von mindestens sieben Bezirken/Landesverbänden oder des Bundesvorstands kann der Bundesausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.

Landes-/Bezirksvorstand
Der Landes-/Bezirksvorstand führt die Beschlüsse der Landesdelegierten-/Bezirkskonferenz aus und wählt das Bundesausschussmitglied. Außerdem erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jusos des jeweiligen Bezirks/Landesverbands in der Öffentlichkeit. Außerdem koordiniert er die politische und organisatorische Arbeit des Bezirks/Landesverbands und fasst dazu die entsprechenden Beschlüsse. Der Landes-/Bezirksvorstand setzt sich zusammen aus dem*der Landesvorsitzenden, den stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie den Beisitzer*innen. Der*die Vorsitzende des Landesausschusses nimmt mit beratender Stimme an den Lavo-Sitzungen teil.