Legalize Brokkoli – Julie Rothe

- Posted by Author: marcotiberio in Category: | 6 min read

Cannabis ist verboten „weil es illegal ist“. Mit dieser unterkomplexen Erklärung begründete die damalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortel 2014, warum Cannabis im Unterschied zu Alkohol in Deutschland verboten ist. Auch wenn das Meme-Potenzial solcher Aussagen natürlich sehr hoch ist, verdeutlicht dieses verbale Schulterzucken vor allem, wie argumentativ blank die Verfechter*innen eines Cannabis-Verbots eigentlich dastehen.

Ein gutes Meme ist keine gute Politik

Begründet wird das Verbot von Cannabis, weil Marihuana Einigen immer noch als Einstiegsdroge und vermeintliches Tor zur Drogensucht gilt. So sieht es zum Beispiel der bayrische Innenminister Joachim Herrmann, der 2015 feststellte: „Jedem vernünftig denkenden Menschen leuchtet ein, dass weiche Drogen oft der Einstieg in den Drogensumpf sind.“. Der Drogensumpf – er lauert unmittelbar hinter deinem Joint im Sommer am See.

Solche Aussagen von bayrischen Politiker*innen wundern natürlich nicht, wird doch in Bayern besonders rigoros gegen Konsument*innen, auch bei kleinsten Mengen, strafrechtlich vorgegangen. Dass Cannabis tatsächlich den Weg zu härteren Drogen stärker ebnet als Alkohol oder Nikotin, konnte hingegen bislang nicht belegt werden.

Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe sieht deshalb im Konsum von Cannabis kein stärkeres Suchtpotenzial als bei Alkohol und Tabak. Das größere Problem seien die gesundheitlichen Schäden durch mit Blei oder Kleber gepanschtes und so gestrecktes Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt unkontrolliert verkauft wird.

Die Prohibition von Cannabis ist willkürlich

Für Konsument*innen bietet sich deutschlandweit ein diffuses Bild. Zwar haben sich die Justizminister*innen der Länder 2018 auf einheitliche Obergrenzen für den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf verständigt, doch es liegt weiterhin im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft, ob von der strafrechtlichen Verfolgung abgesehen wird. Dass eine drohende Begegnung mit dem Strafrecht nicht vom Konsum von Cannabis abhält, zeigen die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Delikten mit Cannabis. Sie haben in Deutschland in den letzten 30 Jahren stetig zugenommen und sich inzwischen fast verfünffacht.

Folgerichtig hat auch der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter André Schulz bereits 2018 gefordert, die geltende Cannabispolitik zu überdenken: „Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend“. Der BDK fordert die „komplette Entkriminalisierung von Cannabis-konsument*innen“.

Verbote schützen Gefährdete nicht

Die geltende Rechtslage würde Cannabiskonsument*innen stigmatisieren und kriminelle Karrieren durch Verurteilungen nur für den Besitz von Cannabis erst befördern. Den zumeist jungen Konsument*innen würden durch die strafrechtlichen Konsequenzen immense Steine in den Weg gelegt werden. Gleichzeitig verhindere das derzeitige Verbot auch eine wirkliche Ansprache und Unterstützung gefährdeter Konsument*innen und suchtanfälliger Personen.

Durch das mit dem Konsum illegaler Drogen verbundene Stigma suchen Betroffene seltener Hilfe. Hilfsangebote müssen um finanzielle Unterstützung kämpfen, weil die vorgesehenen Haushaltsmittel vorrangig in repressive Maßnahmen gesteckt werden.

Alkohol gut, Cannabis schlecht?!

Die schwierige Begründbarkeit des Cannabisverbots zeigte sich auch 1994. Damals begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung, das Verbot unangetastet zu lassen, und die daraus folgende Ungleichbehandlung mit Alkohol durch die im europäischen Kulturkreis weit verbreitete Akzeptanz von Alkohol. Diese würde die Durchsetzung eines Verbotes gerade unmöglich machen.

Gleichwohl urteilten die Richter*innen, dass der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf zwar weiterhin strafbewährt bleibt, aber nicht mehr verfolgt werden solle. Eine Praxis, die bis heute gilt.

Wieso überhaupt illegal?

In Deutschland ist Cannabis seit 1929 verboten, nachdem der sogenannte Indische Hanf vier Jahre zuvor auf der Internationalen Opium-Konferenz in die Liste verbotener Betäubungsmittel aufgenommen wurde. Eine maßgebliche Rolle bei der globalen Kriminalisierung von Cannabis spielten die USA, die den Handel mit Hanf insbesondere als Nutzpflanze zur Gewinnung von Fasern, Ölen, Papier und Farben aus wirtschaftlichen Gründen unterbinden wollten.

Seit der Reform des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) 1971 wird Cannabis wörtlich auf der Liste verbotener Substanzen geführt. Seit 2017 dürfen Cannabisblüten und -extrakt als Medizinprodukte von Ärzt*innen in Deutschland verschrieben werden.

Erste Schritte zur Legalisierung

In den letzten 20 Jahren wurden weltweit von vielen Staaten Schritte unternommen, um Cannabis zu entkriminalisieren oder zu legalisieren. In zahlreichen Staaten wie der Schweiz, Israel, Südafrika oder Belgien wurde Cannabis entkriminalisiert. In Portugal ging man noch einen Schritt weiter und entkriminalisierte bereits 2001 alle illegalen Drogen. Vollständig legal ist der Konsum, Besitz und auch der Anbau zum Eigenbedarf mittlerweile unter anderem in Kanada sowie einigen US-amerikanischen Bundestaaten.

Während Legalisierung die Aufhebung des Verbots von Cannabis und somit den Konsum, Besitz und Verkauf erlaubt, bedeutet die Entkriminalisierung eine de facto Strafbefreiung des Besitzes zumeist festgelegter (geringer) Mengen für den Eigenbedarf und wurde in einigen Staaten mit einer staatlich regulierten Abgabe an lizenzierte Händler*innen verbunden.

Erst Entkriminalisierung, dann Legalisierung

Die positiven Erfahrungen in vielen Ländern und die weiterhin steigenden Ermittlungszahlen im Zusammenhang mit Cannabisdelikten zeigen, dass die derzeitige Politik überholt ist und ihren gedachten Zweck nicht erfüllt. Im Gegenteil, die Zahl der Konsument*innen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und mit ihr der illegale Handel mit seinem oft zweifelhaften Angebot.

Für uns Jusos steht fest: Cannabis muss entkriminalisiert und schließlich legalisiert werden. Dabei muss, wie auch für Tabak und Alkohol, natürlich der Jugendschutz eingehalten und ein Verkaufsverbot an Minderjährige gelten. Ebenso sollte das für Alkohol und Tabak geltende Werbeverbot auch bei Cannabisprodukten Anwendung finden.

Um den illegalen Handel zu bekämpfen und den Konsument*innen sicheres Cannabis zu verkaufen, sollen staatlich lizenzierte Abgabestellen (z.B. Apotheken oder spezielle Fachgeschäfte) eingerichtet werden. Hier kann der Jugendschutz eingehalten und kontrolliert geprüftes und sicheres Cannabis verkauft werden.

Suchtprävention statt Strafverfolgung

Als ersten Schritt sollten auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um willigen Kommunen und Ländern Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen die freigewordenen finanziellen Mittel aus der entfallenden strafrechtlichen Verfolgung der Konsument*innen umgelenkt und in Suchtpräventions- und Interventionsprojekte gelenkt werden. Nur durch ein möglichst breites und niedrigschwellig erreichbares Suchthilfesystem kann Suchtkranken und anfälligen Personen frühzeitig und schnell geholfen werden.

Um Cannabis mit den anderen legalen Drogen gleichzustellen, sollte außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst und um einen realistischen Grenzwert für die Konzentration von THC im Blut ergänzt werden, bis zu dem das Fahren eines Kraftfahrzeugs, wie bei Alkohol, straffrei möglich ist.

Da THC sich nur sehr langsam abbaut und noch tage- oder sogar wochenlang nachweisbar ist, droht der Führerscheinentzug, auch wenn der letzte Joint schon ein paar Tage her ist. In der Schweiz wurde die Straßenverkehrsordnung bereits angepasst. Dort ist das Fahren mit drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut erlaubt, was einen Abbauwert nach einem Tag gleichkommt.

Zeit für realistische Cannabispolitik

Bereits 2015 hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Cannabiskontrollgesetz (CannabisKG) in den Bundestag eingebracht, das eine Abkehr der geltenden Prohibitionspolitik einläuten sollte. Das Gesetz sollte den Anbau zum Eigenbedarf, den regulierten Zugang zu Cannabis in staatlich kontrollierten Abgabestellen sowie den Jugendschutz regeln.

Heute, fünf Jahre später, sind wir in der Cannabispolitik noch nicht viel weiter gekommen. Es ist an der Zeit, endlich eine realistische Cannabispolitik umzusetzen. So forderten im vergangenen Jahr die SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und Nobert Walter-Borjans die Legalisierung von Cannabis. Auch die Bundestagsfraktion hat 2020 ein Positionspapier vorgelegt, in dem die Ermöglichung von Modellprojekten zu regulierten, staatlichen Abgabe und die Entkriminalisierung von Konsument*innen gefordert wurden.

Zuvor hatten sich bereits mehrere Landesverbände, darunter Bayern, Berlin und NRW, für die Legalisierung ausgesprochen. Die Zeit ist längst reif, die Stigmatisierung von Cannabiskonsum und die nicht begründbare Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol und Tabak zu beenden und eine fortschrittliche Drogenpolitik einzuläuten. Prävention und Suchthilfe funktionieren nicht auf Basis kulturell hegemonial getroffener Verbotsentscheidungen.

Cannabis mag kein Brokkoli sein, Alkohol aber auch nicht. Der Konsum lässt sich nicht verbieten, aber die Konsument*innen durch sicheres Cannabis und eine Entkriminalisierung besser schützen.

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